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Hundesteuer Neubeuern

1. Hund50 €pro Jahr
2. Hund130 €pro Jahr
3. Hund und weitere130 €pro Jahr
Listenhund300 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neubeuern

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Neubeuern (2026)

Die Hundesteuer in Neubeuern (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Neubeuern einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 130 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Neubeuern ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Neubeuern

Befreiungen von der Hundesteuer können in Neubeuern auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Neubeuern.

Hundesteuer für Neubeuern berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerNeubeuern
50/ Jahr

4,17 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 50 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Neubeuern
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Neubeuern

Wie hoch ist die Hundesteuer in Neubeuern?

Für den ersten Hund zahlst du in Neubeuern 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Neubeuern zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Neubeuern zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Neubeuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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