Hundesteuer München
- Fälligkeit
- Jährlich fällig zum 15. Januar.
- Zuständiges Amt
- Kassen- und Steueramt der Landeshauptstadt München
ℹ️ Keine Staffelung nach Anzahl der Hunde — jeder normale Hund kostet denselben Satz.
Hundesteuer-Regelungen in München (2026)
Die Hundesteuer in München (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in München einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 100 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in München ein erhöhter Steuersatz von 800 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in München
Befreiungen von der Hundesteuer können in München auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Kassen- und Steueramt der Landeshauptstadt München.
Hundesteuer für München berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Jährlich fällig zum 15. Januar.
- Zuständiges Amt
- Kassen- und Steueramt der Landeshauptstadt München
- Quelle & Stand
- stadt.muenchen.de ↗•Geprüft: 19. Juli 2026
Häufige Fragen zu München
Wie hoch ist die Hundesteuer in München?
Für den ersten Hund zahlst du in München 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 800 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in München zahlen?
Jährlich fällig zum 15. Januar.
Welches Amt ist in München zuständig?
Kassen- und Steueramt der Landeshauptstadt München. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).