Hundesteuer Kolbermoor
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kolbermoor
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Kolbermoor (2026)
Die Hundesteuer in Kolbermoor (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kolbermoor einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 41 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 62 € sowie für jeden weiteren Hund 62 €. In Kolbermoor wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kolbermoor
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kolbermoor auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kolbermoor.
Hundesteuer für Kolbermoor berechnen
≈ 3,42 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kolbermoor
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Kolbermoor
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kolbermoor?
Für den ersten Hund zahlst du in Kolbermoor 41 € pro Jahr, für den zweiten Hund 62 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kolbermoor zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kolbermoor zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kolbermoor. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).