Hundesteuer Ingolstadt
- Fälligkeit
- Fällig am 1. April.
- Zuständiges Amt
- Finanzamt & Stadt Ingolstadt Steueramt
ℹ️ Gemeinnützige Vereine und Tierheimhunde im Erstjahr sind befreit.
Hundesteuer-Regelungen in Ingolstadt (2026)
Die Hundesteuer in Ingolstadt (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Ingolstadt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Ingolstadt ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Ingolstadt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Ingolstadt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Finanzamt & Stadt Ingolstadt Steueramt.
Hundesteuer für Ingolstadt berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. April.
- Zuständiges Amt
- Finanzamt & Stadt Ingolstadt Steueramt
- Quelle & Stand
- www.ingolstadt.de ↗•Geprüft: 10. Mai 2026
Häufige Fragen zu Ingolstadt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Ingolstadt?
Für den ersten Hund zahlst du in Ingolstadt 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Ingolstadt zahlen?
Fällig am 1. April.
Welches Amt ist in Ingolstadt zuständig?
Finanzamt & Stadt Ingolstadt Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).