Hundesteuer Griesstätt
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Griesstätt (2026)
Die Hundesteuer in Griesstätt (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Griesstätt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 100 €. In Griesstätt wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Griesstätt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Griesstätt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt.
Hundesteuer für Griesstätt berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Griesstätt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Griesstätt?
Für den ersten Hund zahlst du in Griesstätt 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Griesstätt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Griesstätt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).