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Hundesteuer Griesstätt

1. Hund55 €pro Jahr
2. Hund100 €pro Jahr
3. Hund und weitere100 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Griesstätt (2026)

Die Hundesteuer in Griesstätt (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Griesstätt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 100 €. In Griesstätt wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Griesstätt

Befreiungen von der Hundesteuer können in Griesstätt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt.

Hundesteuer für Griesstätt berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerGriesstätt
55/ Jahr

4,58 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 55 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Griesstätt

Wie hoch ist die Hundesteuer in Griesstätt?

Für den ersten Hund zahlst du in Griesstätt 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Griesstätt zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Griesstätt zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Griesstätt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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