Hundesteuer Frasdorf
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Frasdorf
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Frasdorf (2026)
Die Hundesteuer in Frasdorf (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Frasdorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 110 € sowie für jeden weiteren Hund 110 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Frasdorf ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Frasdorf
Befreiungen von der Hundesteuer können in Frasdorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Frasdorf.
Hundesteuer für Frasdorf berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Frasdorf
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Frasdorf
Wie hoch ist die Hundesteuer in Frasdorf?
Für den ersten Hund zahlst du in Frasdorf 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 110 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Frasdorf zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Frasdorf zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Frasdorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).