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Hundesteuer Flintsbach am Inn

1. Hund60 €pro Jahr
2. Hund120 €pro Jahr
3. Hund und weitere180 €pro Jahr
Listenhund500 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Flintsbach am Inn

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Flintsbach am Inn (2026)

Die Hundesteuer in Flintsbach am Inn (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Flintsbach am Inn einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 180 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Flintsbach am Inn ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Flintsbach am Inn

Befreiungen von der Hundesteuer können in Flintsbach am Inn auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Flintsbach am Inn.

Hundesteuer für Flintsbach am Inn berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerFlintsbach am Inn
60/ Jahr

5 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 60 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Flintsbach am Inn
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Flintsbach am Inn

Wie hoch ist die Hundesteuer in Flintsbach am Inn?

Für den ersten Hund zahlst du in Flintsbach am Inn 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Flintsbach am Inn zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Flintsbach am Inn zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Flintsbach am Inn. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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