Hundesteuer Feldkirchen-Westerham
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Feldkirchen-Westerham
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Feldkirchen-Westerham (2026)
Die Hundesteuer in Feldkirchen-Westerham (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Feldkirchen-Westerham einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 120 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Feldkirchen-Westerham ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Feldkirchen-Westerham
Befreiungen von der Hundesteuer können in Feldkirchen-Westerham auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Feldkirchen-Westerham.
Hundesteuer für Feldkirchen-Westerham berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Feldkirchen-Westerham
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Feldkirchen-Westerham
Wie hoch ist die Hundesteuer in Feldkirchen-Westerham?
Für den ersten Hund zahlst du in Feldkirchen-Westerham 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Feldkirchen-Westerham zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Feldkirchen-Westerham zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Feldkirchen-Westerham. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).