Hundesteuer Eiselfing
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eiselfing
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Eiselfing (2026)
Die Hundesteuer in Eiselfing (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Eiselfing einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 60 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Eiselfing ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Eiselfing
Befreiungen von der Hundesteuer können in Eiselfing auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Eiselfing.
Hundesteuer für Eiselfing berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eiselfing
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Eiselfing
Wie hoch ist die Hundesteuer in Eiselfing?
Für den ersten Hund zahlst du in Eiselfing 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Eiselfing zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Eiselfing zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Eiselfing. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).