Hundesteuer Eggstätt
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eggstätt
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Eggstätt (2026)
Die Hundesteuer in Eggstätt (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Eggstätt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 150 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Eggstätt ein erhöhter Steuersatz von 800 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Eggstätt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Eggstätt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Eggstätt.
Hundesteuer für Eggstätt berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Eggstätt
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Eggstätt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Eggstätt?
Für den ersten Hund zahlst du in Eggstätt 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 800 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Eggstätt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Eggstätt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Eggstätt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).