Hundesteuer Edling
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Edling
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Edling (2026)
Die Hundesteuer in Edling (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Edling einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 100 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Edling ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Edling
Befreiungen von der Hundesteuer können in Edling auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Edling.
Hundesteuer für Edling berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Edling
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Edling
Wie hoch ist die Hundesteuer in Edling?
Für den ersten Hund zahlst du in Edling 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Edling zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Edling zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Edling. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).