Hundesteuer Chiemsee
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Chiemsee
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Chiemsee (2026)
Die Hundesteuer in Chiemsee (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Chiemsee einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 90 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Chiemsee ein erhöhter Steuersatz von 800 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Chiemsee
Befreiungen von der Hundesteuer können in Chiemsee auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Chiemsee.
Hundesteuer für Chiemsee berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Chiemsee
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Chiemsee
Wie hoch ist die Hundesteuer in Chiemsee?
Für den ersten Hund zahlst du in Chiemsee 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 800 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Chiemsee zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Chiemsee zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Chiemsee. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).