Hundesteuer Bruckmühl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bruckmühl
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Bruckmühl (2026)
Die Hundesteuer in Bruckmühl (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bruckmühl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 120 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bruckmühl ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bruckmühl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bruckmühl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bruckmühl.
Hundesteuer für Bruckmühl berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bruckmühl
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Bruckmühl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bruckmühl?
Für den ersten Hund zahlst du in Bruckmühl 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bruckmühl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bruckmühl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bruckmühl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).