Hundesteuer Bernau am Chiemsee
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bernau am Chiemsee
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Bernau am Chiemsee (2026)
Die Hundesteuer in Bernau am Chiemsee (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bernau am Chiemsee einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 55 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 100 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bernau am Chiemsee ein erhöhter Steuersatz von 440 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bernau am Chiemsee
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bernau am Chiemsee auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bernau am Chiemsee.
Hundesteuer für Bernau am Chiemsee berechnen
≈ 4,58 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bernau am Chiemsee
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Bernau am Chiemsee
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bernau am Chiemsee?
Für den ersten Hund zahlst du in Bernau am Chiemsee 55 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 440 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bernau am Chiemsee zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bernau am Chiemsee zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bernau am Chiemsee. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).