Hundesteuer Bad Feilnbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Feilnbach
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Bad Feilnbach (2026)
Die Hundesteuer in Bad Feilnbach (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bad Feilnbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 150 €. In Bad Feilnbach wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bad Feilnbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bad Feilnbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Feilnbach.
Hundesteuer für Bad Feilnbach berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Feilnbach
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Bad Feilnbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bad Feilnbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Feilnbach 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bad Feilnbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bad Feilnbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Feilnbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).