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Hundesteuer Bad Endorf

1. Hund62 €pro Jahr
2. Hund116 €pro Jahr
3. Hund und weitere116 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Mai 2025🔗 Quelle: www.rosenheim.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Endorf

ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).

Hundesteuer-Regelungen in Bad Endorf (2026)

Die Hundesteuer in Bad Endorf (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bad Endorf einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 62 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 116 € sowie für jeden weiteren Hund 116 €. In Bad Endorf wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bad Endorf

Befreiungen von der Hundesteuer können in Bad Endorf auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Endorf.

Hundesteuer für Bad Endorf berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerBad Endorf
62/ Jahr

5,17 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 62 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Endorf
Quelle & Stand
www.rosenheim.deGeprüft: 1. Mai 2025

Häufige Fragen zu Bad Endorf

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bad Endorf?

Für den ersten Hund zahlst du in Bad Endorf 62 € pro Jahr, für den zweiten Hund 116 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Bad Endorf zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Bad Endorf zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Endorf. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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