Hundesteuer Bad Aibling
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Aibling
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Bad Aibling (2026)
Die Hundesteuer in Bad Aibling (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bad Aibling einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 150 € sowie für jeden weiteren Hund 200 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bad Aibling ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bad Aibling
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bad Aibling auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Aibling.
Hundesteuer für Bad Aibling berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Aibling
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Bad Aibling
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bad Aibling?
Für den ersten Hund zahlst du in Bad Aibling 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 150 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bad Aibling zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Bad Aibling zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Bad Aibling. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).