Hundesteuer Babensham
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Babensham
ℹ️ Sätze für Stadt und Landkreis Rosenheim (Bayern).
Hundesteuer-Regelungen in Babensham (2026)
Die Hundesteuer in Babensham (Bayern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Babensham einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 100 € sowie für jeden weiteren Hund 150 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Babensham ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Babensham
Befreiungen von der Hundesteuer können in Babensham auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Babensham.
Hundesteuer für Babensham berechnen
≈ 4,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Babensham
- Quelle & Stand
- www.rosenheim.de ↗•Geprüft: 1. Mai 2025
Häufige Fragen zu Babensham
Wie hoch ist die Hundesteuer in Babensham?
Für den ersten Hund zahlst du in Babensham 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 100 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Babensham zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Babensham zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Babensham. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).