Hundesteuer Berlin
- Fälligkeit
- Jährlich am 1. Juli im Voraus fällig (oder auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
- Zuständiges Amt
- Wohnsitz-Finanzamt (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin)
ℹ️ Berlin erhebt keinen erhöhten Satz für Listenhunde/Kampfhunde. Die Anmeldung kann direkt über das zentrale Hunderegister Berlin oder mit dem offiziellen Formular beim Wohnsitz-Finanzamt erfolgen.
Hundesteuer-Regelungen in Berlin (2026)
Die Hundesteuer in Berlin (Berlin) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Berlin einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 180 € sowie für jeden weiteren Hund 180 €. In Berlin wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Berlin
Befreiungen von der Hundesteuer können in Berlin auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Wohnsitz-Finanzamt (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin).
📄 Amtliche Formulare & Merkblätter (Berlin)
Hundesteuer für Berlin berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Jährlich am 1. Juli im Voraus fällig (oder auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
- Zuständiges Amt
- Wohnsitz-Finanzamt (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin)
- Quelle & Stand
- www.berlin.de ↗•Geprüft: 19. Juli 2026
Häufige Fragen zu Berlin
Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?
Für den ersten Hund zahlst du in Berlin 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 180 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Berlin zahlen?
Jährlich am 1. Juli im Voraus fällig (oder auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
Welches Amt ist in Berlin zuständig?
Wohnsitz-Finanzamt (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin). Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).