Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung: Wer profitiert?
Diensthunde, Tierheimhunde, Pflegehunde und Sozialleistungsempfänger: eine Übersicht möglicher Befreiungen und Ermäßigungen bei der Hundesteuer.
Wer kann eine Befreiung beantragen?
Die meisten Hundesteuersatzungen sehen für bestimmte Gruppen eine vollständige Befreiung oder eine anteilige Ermäßigung vor. Typische Fallgruppen sind:
- Diensthunde: Blindenführhunde, Assistenz- und Begleithunde für Menschen mit Behinderung sind in der Regel steuerbefreit.
- Tierheimhunde: Viele Städte gewähren nach Adoption aus dem örtlichen Tierheim eine zeitlich befristete Befreiung — etwa 12 bis 24 Monate (z. B. Duisburg: 24 Monate) oder sogar bis zu 5 Jahre (z. B. Berlin für Hunde aus anerkannten gemeinnützigen Tierheimen).
- Pflegehunde: Hunde, die nur vorübergehend in Pflege genommen werden (z. B. Tierheim-Pflegestellen), sind teils ebenfalls begünstigt.
- Sozialleistungsempfänger:innen: Wer Sozialhilfe, Grundsicherung oder vergleichbare Leistungen bezieht, kann in vielen Städten eine Ermäßigung beantragen (z. B. Bielefeld, Leipzig-Pass).
- Jagd-, Herden- und Wachhunde in land- und forstwirtschaftlichem Einsatz sind vielerorts ebenfalls begünstigt.
Abbildung: Einfache Erklärung und Zusammenfassung zum Thema Hundesteuer Befreiung und Ermäßigung: Wer profitiert?.
Wie beantrage ich eine Befreiung oder Ermäßigung?
- Prüfe die Hundesteuersatzung deiner Stadt (verlinkt auf jeder Stadt-Seite) auf die dort vorgesehenen Befreiungstatbestände.
- Reiche einen formlosen oder amtlichen Antrag beim zuständigen Steuer- bzw. Ordnungsamt ein — viele Städte stellen dafür ein eigenes PDF-Formular bereit (z. B. in Berlin das Formular “Antrag auf Steuerbefreiung / Ermäßigung” sowie spezielle Merkblätter für Schwerbehinderte und Tierheimhunde).
- Lege die geforderten Nachweise bei, z. B. Schwerbehindertenausweis, Adoptionsbescheinigung des Tierheims oder Leistungsbescheid des Sozial-/Jobcenters.
Da sich Formulare und Nachweispflichten von Stadt zu Stadt unterscheiden, verlinken wir auf unseren Stadt-Seiten (wie der Berlin-Seite) direkt auf die amtlichen Formulare und Satzungen.
Wichtiger Hinweis
Eine Befreiung wirkt in aller Regel nicht rückwirkend automatisch — stelle den Antrag möglichst zeitnah nach Erfüllung der Voraussetzungen und bewahre den Bescheid gut auf.
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