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Hundesteuer Jena

1. Hund110 €pro Jahr
2. Hund160 €pro Jahr
3. Hund und weitere160 €pro Jahr
Listenhund550 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 2. Juni 2026🔗 Quelle: service.jena.de
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Lichtstadt Jena — Fachdienst Finanzen

ℹ️ Jena bietet 1-jährige Steuerbefreiung für aus dem Tierheim Jena übernommene Hunde.

Hundesteuer-Regelungen in Jena (2026)

Die Hundesteuer in Jena (Thüringen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Jena einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 110 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 160 € sowie für jeden weiteren Hund 160 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Jena ein erhöhter Steuersatz von 550 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Jena

Befreiungen von der Hundesteuer können in Jena auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Lichtstadt Jena — Fachdienst Finanzen.

Hundesteuer für Jena berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerJena
110/ Jahr

9,17 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 110 €
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Lichtstadt Jena — Fachdienst Finanzen
Quelle & Stand
service.jena.deGeprüft: 2. Juni 2026

Häufige Fragen zu Jena

Wie hoch ist die Hundesteuer in Jena?

Für den ersten Hund zahlst du in Jena 110 € pro Jahr, für den zweiten Hund 160 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 550 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Jena zahlen?

Fällig am 1. Juli.

Welches Amt ist in Jena zuständig?

Lichtstadt Jena — Fachdienst Finanzen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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