Hundesteuer Gera
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Gera — Stadtkämmerei (Steuern)
ℹ️ Hundehalter müssen den Hund binnen 14 Tagen anmelden.
Hundesteuer-Regelungen in Gera (2026)
Die Hundesteuer in Gera (Thüringen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Gera einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 132 € sowie für jeden weiteren Hund 132 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Gera ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Gera
Befreiungen von der Hundesteuer können in Gera auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Gera — Stadtkämmerei (Steuern).
Hundesteuer für Gera berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Gera — Stadtkämmerei (Steuern)
- Quelle & Stand
- www.gera.de ↗•Geprüft: 26. April 2026
Häufige Fragen zu Gera
Wie hoch ist die Hundesteuer in Gera?
Für den ersten Hund zahlst du in Gera 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 132 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Gera zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Gera zuständig?
Stadt Gera — Stadtkämmerei (Steuern). Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).