Hundesteuer Leipzig
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadt Leipzig — Stadtkämmerei (Sachgebiet Steuern)
ℹ️ In Leipzig gilt für gefährliche Hunde der 6-fache Steuersatz des Ersthundes.
Hundesteuer-Regelungen in Leipzig (2026)
Die Hundesteuer in Leipzig (Sachsen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Leipzig einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 192 € sowie für jeden weiteren Hund 192 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Leipzig ein erhöhter Steuersatz von 576 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Leipzig
Befreiungen von der Hundesteuer können in Leipzig auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Leipzig — Stadtkämmerei (Sachgebiet Steuern).
Hundesteuer für Leipzig berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadt Leipzig — Stadtkämmerei (Sachgebiet Steuern)
- Quelle & Stand
- www.leipzig.de ↗•Geprüft: 4. Juli 2026
Häufige Fragen zu Leipzig
Wie hoch ist die Hundesteuer in Leipzig?
Für den ersten Hund zahlst du in Leipzig 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 192 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 576 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Leipzig zahlen?
Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
Welches Amt ist in Leipzig zuständig?
Stadt Leipzig — Stadtkämmerei (Sachgebiet Steuern). Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).