Hundesteuer Chemnitz
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Chemnitz — Kassen- und Steueramt
ℹ️ Befreiungen für Blindenführ- und Behindertenbegleithunde per Antrag.
Hundesteuer-Regelungen in Chemnitz (2026)
Die Hundesteuer in Chemnitz (Sachsen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Chemnitz einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 156 € sowie für jeden weiteren Hund 156 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Chemnitz ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Chemnitz
Befreiungen von der Hundesteuer können in Chemnitz auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Chemnitz — Kassen- und Steueramt.
Hundesteuer für Chemnitz berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Chemnitz — Kassen- und Steueramt
- Quelle & Stand
- www.chemnitz.de ↗•Geprüft: 28. Mai 2026
Häufige Fragen zu Chemnitz
Wie hoch ist die Hundesteuer in Chemnitz?
Für den ersten Hund zahlst du in Chemnitz 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 156 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Chemnitz zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Chemnitz zuständig?
Stadt Chemnitz — Kassen- und Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).