Hundesteuer Dresden
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Dresden — Steueramt
ℹ️ Dresden fordert die Abmeldung binnen 14 Tagen nach Abgabe oder Ableben des Hundes.
Hundesteuer-Regelungen in Dresden (2026)
Die Hundesteuer in Dresden (Sachsen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Dresden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Dresden ein erhöhter Steuersatz von 432 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Dresden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Dresden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Landeshauptstadt Dresden — Steueramt.
Hundesteuer für Dresden berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Dresden — Steueramt
- Quelle & Stand
- www.dresden.de ↗•Geprüft: 22. Juni 2026
Häufige Fragen zu Dresden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Dresden?
Für den ersten Hund zahlst du in Dresden 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 432 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Dresden zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Dresden zuständig?
Landeshauptstadt Dresden — Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).