Hundesteuer Magdeburg
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Magdeburg — Steueramt
ℹ️ Tierheimhunde aus Magdeburg sind 1 Jahr ab Adoptionsdatum befreit.
Hundesteuer-Regelungen in Magdeburg (2026)
Die Hundesteuer in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Magdeburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Magdeburg ein erhöhter Steuersatz von 576 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Magdeburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Magdeburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Landeshauptstadt Magdeburg — Steueramt.
Hundesteuer für Magdeburg berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Magdeburg — Steueramt
- Quelle & Stand
- www.magdeburg.de ↗•Geprüft: 5. Juni 2026
Häufige Fragen zu Magdeburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Magdeburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Magdeburg 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 576 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Magdeburg zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Magdeburg zuständig?
Landeshauptstadt Magdeburg — Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).