Hundesteuer Dessau-Roßlau
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Dessau-Roßlau — Amt für Finanzen
ℹ️ Anmeldung ist Pflicht ab einem Alter des Hundes von 3 Monaten.
Hundesteuer-Regelungen in Dessau-Roßlau (2026)
Die Hundesteuer in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Dessau-Roßlau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 120 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Dessau-Roßlau ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Dessau-Roßlau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Dessau-Roßlau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Dessau-Roßlau — Amt für Finanzen.
Hundesteuer für Dessau-Roßlau berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Dessau-Roßlau — Amt für Finanzen
- Quelle & Stand
- verwaltung.dessau-rosslau.de ↗•Geprüft: 15. April 2026
Häufige Fragen zu Dessau-Roßlau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Dessau-Roßlau?
Für den ersten Hund zahlst du in Dessau-Roßlau 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Dessau-Roßlau zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Dessau-Roßlau zuständig?
Stadt Dessau-Roßlau — Amt für Finanzen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).