Hundesteuer Halle (Saale)
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Halle (Saale) — Abteilung Steuern
ℹ️ Für Gefahrenhunde laut Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt gilt erhöhter Satz.
Hundesteuer-Regelungen in Halle (Saale) (2026)
Die Hundesteuer in Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Halle (Saale) einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 100 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 160 € sowie für jeden weiteren Hund 160 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Halle (Saale) ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Halle (Saale)
Befreiungen von der Hundesteuer können in Halle (Saale) auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Halle (Saale) — Abteilung Steuern.
Hundesteuer für Halle (Saale) berechnen
≈ 8,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Halle (Saale) — Abteilung Steuern
- Quelle & Stand
- www.halle.de ↗•Geprüft: 17. Juni 2026
Häufige Fragen zu Halle (Saale)
Wie hoch ist die Hundesteuer in Halle (Saale)?
Für den ersten Hund zahlst du in Halle (Saale) 100 € pro Jahr, für den zweiten Hund 160 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Halle (Saale) zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Halle (Saale) zuständig?
Stadt Halle (Saale) — Abteilung Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).