Hundesteuer Trier
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadtverwaltung Trier — Steueramt
ℹ️ Trier bietet Vergünstigungen für Rettungshunde der Hilfsorganisationen.
Hundesteuer-Regelungen in Trier (2026)
Die Hundesteuer in Trier (Rheinland-Pfalz) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Trier einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 110 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 150 € sowie für jeden weiteren Hund 150 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Trier ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Trier
Befreiungen von der Hundesteuer können in Trier auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtverwaltung Trier — Steueramt.
Hundesteuer für Trier berechnen
≈ 9,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadtverwaltung Trier — Steueramt
- Quelle & Stand
- www.trier.de ↗•Geprüft: 9. Mai 2026
Häufige Fragen zu Trier
Wie hoch ist die Hundesteuer in Trier?
Für den ersten Hund zahlst du in Trier 110 € pro Jahr, für den zweiten Hund 150 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Trier zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Trier zuständig?
Stadtverwaltung Trier — Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).