Hundesteuer Koblenz
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadtverwaltung Koblenz — Amt für Finanzen
ℹ️ Tierheimhunde aus dem Koblenzer Tierheim sind im 1. Jahr steuerbefreit.
Hundesteuer-Regelungen in Koblenz (2026)
Die Hundesteuer in Koblenz (Rheinland-Pfalz) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Koblenz einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 168 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Koblenz ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Koblenz
Befreiungen von der Hundesteuer können in Koblenz auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtverwaltung Koblenz — Amt für Finanzen.
Hundesteuer für Koblenz berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadtverwaltung Koblenz — Amt für Finanzen
- Quelle & Stand
- www.koblenz.de ↗•Geprüft: 3. Juni 2026
Häufige Fragen zu Koblenz
Wie hoch ist die Hundesteuer in Koblenz?
Für den ersten Hund zahlst du in Koblenz 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 168 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Koblenz zahlen?
Fällig am 1. Juli eines Jahres.
Welches Amt ist in Koblenz zuständig?
Stadtverwaltung Koblenz — Amt für Finanzen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).