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Hundesteuer Osnabrück

1. Hund114 €pro Jahr
2. Hund162 €pro Jahr
3. Hund und weitere162 €pro Jahr
Listenhund684 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 11. Juni 2026🔗 Quelle: www.osnabrueck.de
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
Zuständiges Amt
Stadt Osnabrück — Fachbereich Finanzen

ℹ️ Assistenz- und Jagdhunde in Jagdbezirken erhalten unter Auflagen Ermäßigungen.

Hundesteuer-Regelungen in Osnabrück (2026)

Die Hundesteuer in Osnabrück (Niedersachsen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Osnabrück einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 114 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 162 € sowie für jeden weiteren Hund 162 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Osnabrück ein erhöhter Steuersatz von 684 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Osnabrück

Befreiungen von der Hundesteuer können in Osnabrück auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Osnabrück — Fachbereich Finanzen.

Hundesteuer für Osnabrück berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerOsnabrück
114/ Jahr

9,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 114 €
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
Zuständiges Amt
Stadt Osnabrück — Fachbereich Finanzen
Quelle & Stand
www.osnabrueck.deGeprüft: 11. Juni 2026

Häufige Fragen zu Osnabrück

Wie hoch ist die Hundesteuer in Osnabrück?

Für den ersten Hund zahlst du in Osnabrück 114 € pro Jahr, für den zweiten Hund 162 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 684 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Osnabrück zahlen?

Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.

Welches Amt ist in Osnabrück zuständig?

Stadt Osnabrück — Fachbereich Finanzen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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