Hundesteuer Oldenburg
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Oldenburg — Fachdienst Steuern
ℹ️ Oldenburg fordert den Sachkundenachweis gemäß Niedersächsischem Hundegesetz (NHundG).
Hundesteuer-Regelungen in Oldenburg (2026)
Die Hundesteuer in Oldenburg (Niedersachsen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Oldenburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 156 € sowie für jeden weiteren Hund 156 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Oldenburg ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Oldenburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Oldenburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Oldenburg — Fachdienst Steuern.
Hundesteuer für Oldenburg berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Oldenburg — Fachdienst Steuern
- Quelle & Stand
- www.oldenburg.de ↗•Geprüft: 22. Mai 2026
Häufige Fragen zu Oldenburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Oldenburg 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 156 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Oldenburg zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Oldenburg zuständig?
Stadt Oldenburg — Fachdienst Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).