Hundesteuer Braunschweig
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Braunschweig — Steuerabteilung
ℹ️ Tierheimhunde sind im ersten Vermittlungsjahr in Braunschweig steuerfrei.
Hundesteuer-Regelungen in Braunschweig (2026)
Die Hundesteuer in Braunschweig (Niedersachsen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Braunschweig einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 168 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Braunschweig ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Braunschweig
Befreiungen von der Hundesteuer können in Braunschweig auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Braunschweig — Steuerabteilung.
Hundesteuer für Braunschweig berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Stadt Braunschweig — Steuerabteilung
- Quelle & Stand
- www.braunschweig.de ↗•Geprüft: 8. Juni 2026
Häufige Fragen zu Braunschweig
Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig?
Für den ersten Hund zahlst du in Braunschweig 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 168 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Braunschweig zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Braunschweig zuständig?
Stadt Braunschweig — Steuerabteilung. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).