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Hundesteuer Potsdam

1. Hund108 €pro Jahr
2. Hund144 €pro Jahr
3. Hund und weitere180 €pro Jahr
Listenhund648 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026🔗 Quelle: www.potsdam.de
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli eines jeden Jahres.
Zuständiges Amt
Landeshauptstadt Potsdam — Bereich Steuern

ℹ️ Gefährliche Hunde im Sinne der Brandenburgischen Hundehalterverordnung unterliegen dem erhöhten Steuersatz.

Hundesteuer-Regelungen in Potsdam (2026)

Die Hundesteuer in Potsdam (Brandenburg) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Potsdam einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 180 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Potsdam ein erhöhter Steuersatz von 648 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Potsdam

Befreiungen von der Hundesteuer können in Potsdam auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Landeshauptstadt Potsdam — Bereich Steuern.

Hundesteuer für Potsdam berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerPotsdam
108/ Jahr

9 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 108 €
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli eines jeden Jahres.
Zuständiges Amt
Landeshauptstadt Potsdam — Bereich Steuern
Quelle & Stand
www.potsdam.deGeprüft: 20. Juni 2026

Häufige Fragen zu Potsdam

Wie hoch ist die Hundesteuer in Potsdam?

Für den ersten Hund zahlst du in Potsdam 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 648 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Potsdam zahlen?

Fällig am 1. Juli eines jeden Jahres.

Welches Amt ist in Potsdam zuständig?

Landeshauptstadt Potsdam — Bereich Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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