Hundesteuer Brandenburg an der Havel
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadt Brandenburg an der Havel — Fachbereich Steuern
ℹ️ Tierheimhunde sind im ersten Jahr nach Adoptionsabschluss steuerbefreit.
Hundesteuer-Regelungen in Brandenburg an der Havel (2026)
Die Hundesteuer in Brandenburg an der Havel (Brandenburg) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Brandenburg an der Havel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 150 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Brandenburg an der Havel ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Brandenburg an der Havel
Befreiungen von der Hundesteuer können in Brandenburg an der Havel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Brandenburg an der Havel — Fachbereich Steuern.
Hundesteuer für Brandenburg an der Havel berechnen
≈ 7,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadt Brandenburg an der Havel — Fachbereich Steuern
- Quelle & Stand
- www.stadt-brandenburg.de ↗•Geprüft: 22. April 2026
Häufige Fragen zu Brandenburg an der Havel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Brandenburg an der Havel?
Für den ersten Hund zahlst du in Brandenburg an der Havel 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Brandenburg an der Havel zahlen?
Fällig am 1. Juli jeden Jahres.
Welches Amt ist in Brandenburg an der Havel zuständig?
Stadt Brandenburg an der Havel — Fachbereich Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).