Hundesteuer Frankfurt (Oder)
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Amt für Finanzen Frankfurt (Oder)
ℹ️ Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
Hundesteuer-Regelungen in Frankfurt (Oder) (2026)
Die Hundesteuer in Frankfurt (Oder) (Brandenburg) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Frankfurt (Oder) einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 120 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Frankfurt (Oder) ein erhöhter Steuersatz von 420 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Frankfurt (Oder)
Befreiungen von der Hundesteuer können in Frankfurt (Oder) auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Amt für Finanzen Frankfurt (Oder).
Hundesteuer für Frankfurt (Oder) berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Amt für Finanzen Frankfurt (Oder)
- Quelle & Stand
- www.frankfurt-oder.de ↗•Geprüft: 5. Mai 2026
Häufige Fragen zu Frankfurt (Oder)
Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankfurt (Oder)?
Für den ersten Hund zahlst du in Frankfurt (Oder) 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 120 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 420 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Frankfurt (Oder) zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Frankfurt (Oder) zuständig?
Amt für Finanzen Frankfurt (Oder). Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).