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Hundesteuer Stuttgart

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Hundesteuer in Stuttgart für das Jahr 2026. Erfahren Sie, wie hoch die Kosten für den ersten und jeden weiteren Hund ausfallen, welche Regeln für Listenhunde gelten und wo Sie Ihren Vierbeiner anmelden können.

1. Hund108 €pro Jahr
2. Hund216 €pro Jahr
3. Hund und weitere216 €pro Jahr
Listenhund612 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 1. Juli 2026(Info)🔗 Quelle: www.stuttgart.de
Fälligkeit
Jährlich am 1. Juli fällig (oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
Zuständiges Amt
Amt für Finanzwesen der Landeshauptstadt Stuttgart

ℹ️ Stuttgart erhebt für Kampfhunde/Listenhunde einen erhöhten Satz. Nach bestandenem Wesenstest kann auf Antrag der normale Steuersatz angewendet werden.

Hundesteuer-Regelungen in Stuttgart (2026)

Die Hundesteuer in Stuttgart (Baden-Württemberg) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Stuttgart einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 216 € sowie für jeden weiteren Hund 216 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Stuttgart ein erhöhter Steuersatz von 612 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Stuttgart

Befreiungen von der Hundesteuer können in Stuttgart auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Amt für Finanzwesen der Landeshauptstadt Stuttgart.

Hundesteuer für Stuttgart berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerStuttgart
108 €/ Jahr

≈ 9 € pro Monat

Ranking der StadtPlatz 114 von 899
Bundesweiter Schnitt~76,39 € (1. Hund)
Berechnungsgrundlage
✓1. Hund: 108 €
Fälligkeit
Jährlich am 1. Juli fällig (oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
Zuständiges Amt
Amt für Finanzwesen der Landeshauptstadt Stuttgart
Quelle & Stand
www.stuttgart.de ↗•Geprüft: 1. Juli 2026

Häufige Fragen zu Stuttgart

Wie hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart?

Für den ersten Hund zahlst du in Stuttgart 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 216 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 612 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Stuttgart zahlen?

Jährlich am 1. Juli fällig (oder vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).

Welches Amt ist in Stuttgart zuständig?

Amt für Finanzwesen der Landeshauptstadt Stuttgart. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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