Hundesteuer Karlsruhe
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadtzeitung & Steueramt Karlsruhe
ℹ️ Karlsruhe gewährt bei Hunden aus dem Tierheim Karlsruhe eine einjährige Steuerbefreiung.
Hundesteuer-Regelungen in Karlsruhe (2026)
Die Hundesteuer in Karlsruhe (Baden-Württemberg) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Karlsruhe einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 240 € sowie für jeden weiteren Hund 240 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Karlsruhe ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Karlsruhe
Befreiungen von der Hundesteuer können in Karlsruhe auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtzeitung & Steueramt Karlsruhe.
Hundesteuer für Karlsruhe berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Stadtzeitung & Steueramt Karlsruhe
- Quelle & Stand
- www.karlsruhe.de ↗•Geprüft: 15. Juni 2026
Häufige Fragen zu Karlsruhe
Wie hoch ist die Hundesteuer in Karlsruhe?
Für den ersten Hund zahlst du in Karlsruhe 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 240 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Karlsruhe zahlen?
Fällig am 1. Juli eines jeden Jahres.
Welches Amt ist in Karlsruhe zuständig?
Stadtzeitung & Steueramt Karlsruhe. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).