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Hundesteuer Freiburg im Breisgau

1. Hund120 €pro Jahr
2. Hund240 €pro Jahr
3. Hund und weitere240 €pro Jahr
Listenhund720 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 10. Juni 2026🔗 Quelle: www.freiburg.de
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli eines Steuerjahres.
Zuständiges Amt
Stadtkämmerei Freiburg

ℹ️ In Freiburg gilt für gefährliche Hunde ein erhöhter Steuersatz von 720 Euro pro Jahr.

Hundesteuer-Regelungen in Freiburg im Breisgau (2026)

Die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Freiburg im Breisgau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 240 € sowie für jeden weiteren Hund 240 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Freiburg im Breisgau ein erhöhter Steuersatz von 720 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Freiburg im Breisgau

Befreiungen von der Hundesteuer können in Freiburg im Breisgau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadtkämmerei Freiburg.

Hundesteuer für Freiburg im Breisgau berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerFreiburg im Breisgau
120/ Jahr

10 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 120 €
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli eines Steuerjahres.
Zuständiges Amt
Stadtkämmerei Freiburg
Quelle & Stand
www.freiburg.deGeprüft: 10. Juni 2026

Häufige Fragen zu Freiburg im Breisgau

Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?

Für den ersten Hund zahlst du in Freiburg im Breisgau 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 240 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 720 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau zahlen?

Fällig am 1. Juli eines Steuerjahres.

Welches Amt ist in Freiburg im Breisgau zuständig?

Stadtkämmerei Freiburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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