Hundesteuer Lübeck
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Hansestadt Lübeck — Bereich Steuern
ℹ️ In Lübeck gilt der erhöhte Satz für gefährliche Hunde gemäß örtlicher Hundesteuersatzung.
Hundesteuer-Regelungen in Lübeck (2026)
Die Hundesteuer in Lübeck (Schleswig-Holstein) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lübeck einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 144 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 216 € sowie für jeden weiteren Hund 216 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lübeck ein erhöhter Steuersatz von 720 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lübeck
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lübeck auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Hansestadt Lübeck — Bereich Steuern.
Hundesteuer für Lübeck berechnen
≈ 12 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
- Zuständiges Amt
- Hansestadt Lübeck — Bereich Steuern
- Quelle & Stand
- www.luebeck.de ↗•Geprüft: 12. Juni 2026
Häufige Fragen zu Lübeck
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübeck?
Für den ersten Hund zahlst du in Lübeck 144 € pro Jahr, für den zweiten Hund 216 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 720 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lübeck zahlen?
Fällig am 1. Juli eines Jeden Jahres.
Welches Amt ist in Lübeck zuständig?
Hansestadt Lübeck — Bereich Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).