Hundesteuer Saarbrücken
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Steuerjahres.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Finanzen
ℹ️ Gefährliche Hunde werden im Stadtverband Saarbrücken gesondert veranlagt.
Hundesteuer-Regelungen in Saarbrücken (2026)
Die Hundesteuer in Saarbrücken (Saarland) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Saarbrücken einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 168 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Saarbrücken ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Saarbrücken
Befreiungen von der Hundesteuer können in Saarbrücken auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Landeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Finanzen.
Hundesteuer für Saarbrücken berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli eines Steuerjahres.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Finanzen
- Quelle & Stand
- www.saarbruecken.de ↗•Geprüft: 14. Juni 2026
Häufige Fragen zu Saarbrücken
Wie hoch ist die Hundesteuer in Saarbrücken?
Für den ersten Hund zahlst du in Saarbrücken 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 168 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Saarbrücken zahlen?
Fällig am 1. Juli eines Steuerjahres.
Welches Amt ist in Saarbrücken zuständig?
Landeshauptstadt Saarbrücken — Amt für Finanzen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).