Hundesteuer Neunkirchen
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Kreisstadt Neunkirchen — Steueramt
ℹ️ Vergünstigung für Hunde aus Tierheimen des Saarlandes vorhanden.
Hundesteuer-Regelungen in Neunkirchen (2026)
Die Hundesteuer in Neunkirchen (Saarland) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Neunkirchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Neunkirchen ein erhöhter Steuersatz von 480 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Neunkirchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Neunkirchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Kreisstadt Neunkirchen — Steueramt.
Hundesteuer für Neunkirchen berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Kreisstadt Neunkirchen — Steueramt
- Quelle & Stand
- www.neunkirchen.de ↗•Geprüft: 30. April 2026
Häufige Fragen zu Neunkirchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Neunkirchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Neunkirchen 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 480 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Neunkirchen zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Neunkirchen zuständig?
Kreisstadt Neunkirchen — Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).