Hundesteuer Schwerin
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern
ℹ️ Gefährliche Hunde werden mit erhöhtem Steuersatz gemäß örtlicher Satzung besteuert.
Hundesteuer-Regelungen in Schwerin (2026)
Die Hundesteuer in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schwerin einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 180 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schwerin ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schwerin
Befreiungen von der Hundesteuer können in Schwerin auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern.
Hundesteuer für Schwerin berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Fällig am 1. Juli.
- Zuständiges Amt
- Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern
- Quelle & Stand
- www.schwerin.de ↗•Geprüft: 14. Mai 2026
Häufige Fragen zu Schwerin
Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwerin?
Für den ersten Hund zahlst du in Schwerin 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Schwerin zahlen?
Fällig am 1. Juli.
Welches Amt ist in Schwerin zuständig?
Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).