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Hundesteuer Schwerin

1. Hund108 €pro Jahr
2. Hund144 €pro Jahr
3. Hund und weitere180 €pro Jahr
Listenhund600 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 14. Mai 2026🔗 Quelle: www.schwerin.de
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern

ℹ️ Gefährliche Hunde werden mit erhöhtem Steuersatz gemäß örtlicher Satzung besteuert.

Hundesteuer-Regelungen in Schwerin (2026)

Die Hundesteuer in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Schwerin einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 180 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Schwerin ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Schwerin

Befreiungen von der Hundesteuer können in Schwerin auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern.

Hundesteuer für Schwerin berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerSchwerin
108/ Jahr

9 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 108 €
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern
Quelle & Stand
www.schwerin.deGeprüft: 14. Mai 2026

Häufige Fragen zu Schwerin

Wie hoch ist die Hundesteuer in Schwerin?

Für den ersten Hund zahlst du in Schwerin 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Schwerin zahlen?

Fällig am 1. Juli.

Welches Amt ist in Schwerin zuständig?

Landeshauptstadt Schwerin — Fachdienst Steuern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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