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Hundesteuer Kassel

1. Hund114 €pro Jahr
2. Hund144 €pro Jahr
3. Hund und weitere144 €pro Jahr
Listenhund684 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. Mai 2026🔗 Quelle: www.kassel.de
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Stadt Kassel — Kassen- und Steueramt

ℹ️ Hunde aus dem Tierheim Kassel sind im ersten Kalenderjahr steuerfrei.

Hundesteuer-Regelungen in Kassel (2026)

Die Hundesteuer in Kassel (Hessen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kassel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 114 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kassel ein erhöhter Steuersatz von 684 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kassel

Befreiungen von der Hundesteuer können in Kassel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Stadt Kassel — Kassen- und Steueramt.

Hundesteuer für Kassel berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerKassel
114/ Jahr

9,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 114 €
Fälligkeit
Fällig am 1. Juli.
Zuständiges Amt
Stadt Kassel — Kassen- und Steueramt
Quelle & Stand
www.kassel.deGeprüft: 30. Mai 2026

Häufige Fragen zu Kassel

Wie hoch ist die Hundesteuer in Kassel?

Für den ersten Hund zahlst du in Kassel 114 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 684 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Kassel zahlen?

Fällig am 1. Juli.

Welches Amt ist in Kassel zuständig?

Stadt Kassel — Kassen- und Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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