Hundesteuer Bremerhaven
- Fälligkeit
- Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
- Zuständiges Amt
- Magistrat der Stadt Bremerhaven — Steueramt
ℹ️ Gefährliche Hunde werden mit einem vierfachen Steuersatz veranlagt.
Hundesteuer-Regelungen in Bremerhaven (2026)
Die Hundesteuer in Bremerhaven (Bremen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Bremerhaven einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 144 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 144 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Bremerhaven ein erhöhter Steuersatz von 576 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Bremerhaven
Befreiungen von der Hundesteuer können in Bremerhaven auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Magistrat der Stadt Bremerhaven — Steueramt.
Hundesteuer für Bremerhaven berechnen
≈ 12 € pro Monat
- Fälligkeit
- Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
- Zuständiges Amt
- Magistrat der Stadt Bremerhaven — Steueramt
- Quelle & Stand
- www.bremerhaven.de ↗•Geprüft: 1. Juni 2026
Häufige Fragen zu Bremerhaven
Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremerhaven?
Für den ersten Hund zahlst du in Bremerhaven 144 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 576 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Bremerhaven zahlen?
Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Welches Amt ist in Bremerhaven zuständig?
Magistrat der Stadt Bremerhaven — Steueramt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).