Wie und wann wird die Hundesteuer bezahlt?
Jährlich, vierteljährlich oder monatlich? So läuft die Zahlung der Hundesteuer in der Praxis ab.
Der Regelfall: jährliche Zahlung
In den meisten deutschen Städten wird die Hundesteuer standardmäßig einmal jährlich als Gesamtbetrag fällig — häufig zu einem festen Stichtag wie dem 15. Januar (München) oder dem 1. April (Nürnberg). Der genaue Fälligkeitstermin steht in der jeweiligen Hundesteuersatzung und ist auf jeder unserer Stadt-Seiten vermerkt.
Vierteljährliche Zahlung
Mehrere Städte sehen eine standardmäßige oder auf Antrag mögliche vierteljährliche Teilzahlung vor, zum Beispiel:
- Hannover: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.
- Dresden: vierteljährlich
- Duisburg und Wuppertal: ebenfalls vierteljährlich, alternativ jährlich
Auch Köln zahlt halbjährlich (1. April und 1. Oktober) statt in einer Jahressumme.
Monatliche Zahlung — eher die Ausnahme
Eine echte monatliche Ratenzahlung ist bei der Hundesteuer unüblich, da der Verwaltungsaufwand für die Kommune dadurch stark steigen würde. Wer Liquiditätsprobleme hat, sollte stattdessen direkt beim zuständigen Steuer- oder Ordnungsamt eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen — viele Ämter zeigen sich hier auf Anfrage kulant.
Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Wird die Hundesteuer nicht fristgerecht bezahlt, kann die Gemeinde Mahngebühren und Säumniszuschläge erheben. Mehr dazu — inklusive der Folgen bei komplett fehlender Anmeldung — liest du in unserem Artikel zu Recht & Bußgeld bei der Hundesteuer.